IT Compliance
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten und haben nicht die nötigen Ressourcen im Haus?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!
Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass alle Unternehmen bei denen zwanzig oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten bestellen und an die Aufsichtsbehörde melden müssen. Aber auch wenn in einem Unternehmen weniger Personen beschäftigt sind, legt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Unternehmen eine ganze Reihe von Pflichten auf. So gibt es zum Beispiel Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungspflichten gegenüber den Betroffenen. Alle Verarbeitungen müssen geprüft und die Risiken für die Betroffenen bewertet werden. Im Rahmen eines Mandats als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.